Mehr Geld für Familien: Kinderzuschlag und Bürgergeldreform

Viele Familien kennen das: der Monat hat noch viele Tage, aber das Geld ist bereits knapp… Damit Familien mit Kindern zukünftig besser abgesichert sind, folgt nun die zweite Stufe der Bürgergeldreform. Besonders spannend ist dabei die Erhöhung des Kinderzuschlags, welche finanzielle Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen bietet. Was das genau bedeutet und wie eure Familie davon profitieren kann, erfahrt ihr hier.

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Manchmal reicht sparen allein nicht aus... Bild: Freepik
Was ist der Kinderzuschlag und wie hilft er?

Der Kinderzuschlag ist eine Art finanzieller „Extra-Zuschuss“ für Familien, die zwar arbeiten und ein eigenes Einkommen haben, aber dennoch nicht genug verdienen, um alle Kosten für ihre Kinder zu decken. Genau dafür ist der Kinderzuschlag da – um eure Familie zu unterstützen und sicherzustellen, dass es euch an nichts Wichtigem fehlt.

Das betrifft auch viele Familien, die bisher keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten. Dank der höheren Freibeträge könnten sich für euch neue Möglichkeiten ergeben. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit möglicherweise aufgrund eines zu hohen Einkommens eine Ablehnung erhalten haben, nun anspruchsberechtigt sein könnten. Auch bei einem Folgeantrag kann der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags höher ausfallen, was für zusätzliche finanzielle Unterstützung sorgt. Es lohnt sich also, wenn deine Eltern oder Erziehungsberechtigten den Anspruch auf Kinderzuschlag (erneut) prüfen.

Mehr finanzieller Spielraum für Familien

Durch die Bürgergeldreform wurde der Kinderzuschlag erhöht. Dies bedeutet, dass betroffene Familien nun etwas mehr finanzielle Flexibilität haben, um die Ausgaben für ihre Kinder besser bewältigen zu können. Ob es um Schulsachen, Kleidung oder Freizeitaktivitäten geht, der Kinderzuschlag kann in diesen Bereichen eine wertvolle Unterstützung sein.

Neben der Erhöhung des Kinderzuschlags gibt es auch positive Veränderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Dadurch erhalten Kinder aus einkommensschwachen Familien mehr Möglichkeiten, sich in Bildung, Kultur, Sport und Freizeit auszuprobieren und weiterzuentwickeln. Mehr Informationen zu Bildung und Teilhabe findest du hier.

Weitere positive Veränderungen auf einen Blick:
  • Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
  • Schüler*innen, Studierende und Auszubildende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen.
  • Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520 Euro ebenfalls für Einkommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienst-Gesetz.
  • Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 % (statt bisher 20 %) anzusetzen.
  • Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird bis zu einem Betrag von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
  • Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
Wie kann man den Kinderzuschlag prüfen und beantragen?
Bei Fragen ist die Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Hier können deine Eltern den Kinderzuschlag beantragen und werden bei der Antragsstellung unterstützt. Das funktioniert sowohl persönlich mit einem Termin, als auch online mithilfe des Online-Selbstinformationstools „KiZ-Lotse“.
 

Kontakt

Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
Schopenhauerstr. 2
06114 Halle (Saale)

E-Mail: Familienkasse-Sachsen-Anhalt-Thueringen@arbeitsagentur.de
Tel:       0800 4 5555 30 (Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag)*
             0800 4 5555 33 (Auszahlungstermine)*

*Diese Anrufe sind kostenfrei.

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 – 17:30
Freitag: Geschlossen

Mehr dazu

Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen sind online zu finden unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.