Kurz erklärt: Bürgergeld

Sparschwein trägt Sonnenbrille, Hartz IV ist durchgetsrichen mit Pfeil zum Bürgergeld

Seit Beginn des Jahres gibt es das neue Bürgergeld als Grundsicherung. Es löst das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab und verspricht mehr Nähe zu den Bürger*innen und weniger Bürokratie. Die staatliche Hilfe soll Menschen ohne Arbeit besser qualifizieren und in dauerhafte Jobs vermitteln. Außerdem wird der Regelsatz erhöht und kann schneller an aktuelle Entwicklungen angepasst werden (Stichwort Inflation). Wir haben für euch die wichtigsten Neuerungen zum Bürgergeld zusammengefasst.

Was hat sich bei den Regelsätzen zum 1. Januar 2023 geändert?
Ab sofort werden die Regelsätze mit Blick auf teurere Lebenshaltungskosten vorausschauend angepasst. Bisher geschah dies immer rückwirkend und hat viele Menschen in fianzielle Notlagen gebracht. Aktuell bekommt eine alleinstehende erwachsene Person 502 Euro Unterstützung, also 53 Euro mehr als zuvor. Das Jobcenter Halle (Saale) hat zu den genauen Regelsätzen eine Tabelle erstellt:
 
Tabelle Bürgergeld 2023
©Jobcenter Halle (Saale)
Karenzzeit
Vielen Menschen mussten sich zu Beginn der Grundsicherung kleinere Wohnungen suchen, um für das Jobcenter Kosten zu sparen. Dieser Druck wird nun abgebaut und die Leistungsberechtigten bekommen ein Jahr lang Karenzzeit. Während dieser Zeit übernimmt das Amt die vollen Kosten für die Unterkunft und Heizkosten in angemessener Höhe. Dadurch können sich die Bürger*innen vollständig auf ihre Arbeitssuche konzentrieren.
 
Schonvermögen
Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf im ersten Jahr der Karenzzeit das Ersparte behalten. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden. Jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft (im Haushalt) darf 15.000 Euro behalten.
 
Freibeträge
Die Freibeträge für zusätzliches Einkommen werden auf 30 Prozent erhöht. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient kann dadurch mehr vom Einkommen behalten. Die Freibeträge für Schüler*innen und Studierende erhöhen sich ebenfalls auf 520 Euro. Auch Auzubildende können mehr Geld von ihrer Ausbildungsvergütung behalten.
 
Kooperationsplan
Die frühere Eingliederungsvereinbarung wird nun durch einen Kooperationsplan abgelöst. Dieser wird von den Leistungsberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeitet. Hierin werden die wichtigsten Ziele bis zur Jobaufnahme sowie Stärken und Schwächen der leistungsberechtigten Person festgehalten. Der Kooperationsplan ist rechtlich nicht bindend.
 
Berufliche Weiterbildung
Der sogenannte “Vermittlungsvorrang in Arbeit” wird abgeschafft. Dieser war häufig ein Grund dafür, dass Leistungsberechtigte in Kurzarbeit oder schlecht bezahlte Jobs gesteckt wurden. Stattdessen werden Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer beruflichen Weiterbildung unterstützt, damit sie bessere Chancen auf einen für sie passenden Job haben. Außerdem erhalten viele Menschen nun ein umfassendes Coaching, wenn sie individuelle Probleme oder besondere Schwierigkeiten darin haben, eine Arbeit aufzunehmen.
 
Sanktionen
Ab sofort erfolgen Sanktionen (Strafen) nach einem dreistufigen System:
 
  1. Stufe: bei der ersten Pflichtverletzung wird das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent gemindert.
  2. Stufe: bei der zweiten Pflichtverletzung wird das Bürgergeld für zwei Monate um 20 Prozent gemindert.
  3. Stufe: bei der dritten Pflichtverletzung wird das Bürgergeld für drei Monate um 30 Prozent gemindert.
Sanktionen dürfen nicht erfolgen, wenn diese im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Diese sind individuell zu prüfen. Außerdem gibt es keine Sonderregelungen mehr für Leistungsberechtigte unter 25 Jahren.
 
Wie kann ich das Bürgergeld beantragen?
Falls du bereits Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV erhalten hast, bekommst du automatisch Bürgergeld. Du musst also keinen neuen Antrag stellen. Stattdessen gibt es vom Jobcenter einen Antrag zur Weiterbewilligung.
 
Möchtest du zum ersten Mal Bürgergeld bekommen, kannst du ab sofort auch online einen Antrag stellen. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit kannst du dich kostenfrei registrieren und deinen Antrag direkt ausfüllen.