Anträge für „Dezentrale Jugendbüros“ noch bis 31. Januar

Kalender und Frist zum 31. Januar 2022

Noch bis zum 31. Januar 2022 können Anträge für Leistungen der Maßnahme „Dezentrale Jugendbüros in der Stadt Halle (Saale)“ gestellt werden. Hierfür ist als erster Leistungszeitraum der 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2024 vorgesehen.

Die „Dezentralen Jugendbüros“ sind ein gemeinsames Projekt in Kooperation zwischen dem Jobcenter Halle (Saale) und der Stadt Halle (Saale).

Mehr Informationen zum Rahmenkonzept „Dezentrale Jugendbüros“ und das Antragsformular findest du auf der Seite der Stadt Halle (Saale)